Der Aufsichtsrat einer Aktiengesellschaft (AG) ist ein zales Organ, das die Geschäftsführungacht und berät. Er hat die Aufgabe, die Interessen der Aktionäre zu vertreten und sicherzustellen, dass das Unternehmen im Einklang mit den gesetzlichenaben und den Unternehmenszielen geführt wird. Die Hauptaufgaben des Aufsichtsrats sind: 1. **Überwachung der Geschäftsführung**: Der Aufsichtsrat kontrolliert die Arbeit des Vorstands und stellt sicher, dass die Unternehmensstrategie und -ziele eingehalten werden. 2. **Beratung des Vorstands**: Er bietet dem Vorstand Unterstützung und Rat in strategischen Fragen und bei wichtigen Entscheidungen. 3. **Genehmigung von wichtigen Entscheidungen**: In vielen Fällen muss der Aufsichtsrat bestimmten Entscheidungen des Vorstands zustimmen, wie z.B. großen Investitionen oder der Aufnahme von Krediten. 4. **Wahl und Abberufung des Vorstands**: Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Bestellung und Abberufung der Mitglieder des Vorstands. 5. **Jahresabschluss und Lagebericht**: Er prüft und genehmigt den Jahresabschluss sowie den Lagebericht des Unternehmens. 6. **Vertretung der Aktionäre**: Der Aufsichtsrat vertritt die Interessen der Aktionäre und sorgt dafür, dass deren Rechte gewahrt bleiben. 7. **Einberufung der Hauptversammlung**: Der Aufsichtsrat ist auch für die Einberufung und Vorbereitung der Hauptversammlung zuständig. Der Aufsichtsrat spielt somit eine entscheidende Rolle in der Unternehmensführung und -kontrolle einer AG.