Ja, Kartellbestimmungen und Fusionskontrolle sind Teil des EU-Wettbewerbsrechts. Die relevanten Regelungen finden sich hauptsächlich in den Artikeln 101 und 102 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV), die Wettbewerbsbeschränkungen und den Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung verbieten. Zudem regelt die Verordnung (EG) Nr. 139/2004 die Fusionskontrolle in der EU, um sicherzustellen, dass Unternehmenszusammenschlüsse den Wettbewerb im Binnenmarkt nicht erheblich beeinträchtigen.