Was besagt DGUV über Sicherheitsbeauftragte?

Antwort

Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) regelt in ihren Vorschriften und Regeln die Aufgaben und Pflichten von Sicherheitsbeauftragten in Unternehmen. Laut DGUV Vorschrift 1 "Grundsätze der Prävention" (§ 20) sind Sicherheitsbeauftragte Personen, die den Unternehmer bei der Durchführung des Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung unterstützen. Ihre Aufgaben umfassen unter anderem: 1. **Unterstützung bei der Umsetzung von Arbeitsschutzmaßnahmen**: Sicherheitsbeauftragte helfen dabei, die Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren umzusetzen. 2. **Meldung von Mängeln**: Sie weisen auf Sicherheitsmängel hin und schlagen Verbesserungen vor. 3. **Beratung der Beschäftigten**: Sicherheitsbeauftragte beraten die Beschäftigten in Fragen des Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung. 4. **Förderung des Sicherheitsbewusstseins**: Sie tragen dazu bei, das Sicherheitsbewusstsein der Mitarbeiter zu stärken. Die Anzahl der Sicherheitsbeauftragten in einem Unternehmen richtet sich nach der Anzahl der Beschäftigten, der Art der Arbeitsplätze und den bestehenden Unfall- und Gesundheitsgefahren. Die DGUV Regel 100-001 gibt hierzu detaillierte Hinweise. Weitere Informationen findest du auf der offiziellen Website der DGUV: [DGUV](https://www.dguv.de).

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