Wie ist die Betrauung eines Prüfingenieurs verwaltungsrechtlich zu werten?

Antwort

Die Betrauung eines Prüfingenieurs ist verwaltungsrechtlich als eine Beleihung zu werten. Beleihung bedeutet, dass eine Privatperson oder ein privates Unternehmen durch einen Verwaltungsakt mit der Wahrnehmung öffentlicher Aufgaben betraut wird. In diesem Fall wird dem Prüfingenieur die Befugnis übertragen, bestimmte hoheitliche Aufgaben, wie die Prüfung von Bauvorhaben, im Namen der Verwaltung durchzuführen. Diese Beleihung erfolgt in der Regel durch einen formellen Verwaltungsakt, der die Rechte und Pflichten des Prüfingenieurs festlegt. Der Prüfingenieur handelt dabei nicht als privater Dienstleister, sondern als verlängerter Arm der Verwaltung und unterliegt den entsprechenden rechtlichen Vorgaben und Kontrollen. Weitere Informationen zur Beleihung und den rechtlichen Rahmenbedingungen können in den jeweiligen Landesbauordnungen und den dazugehörigen Verwaltungsvorschriften nachgelesen werden.

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