In der Regel wird ein Antrag auf Befreiung von Anschluss- oder Benutzungszwang in der Gemeinde von der zuständigen Gemeindebehörde oder dem Gemeinderat beschlossen. Die genauen Zuständi... [mehr]
Der Landschaftsverband Rheinland (LVR) fordert einen Bei-NRW-Antrag, um finanzielle Unterstützung für Projekte oder Maßnahmen zu erhalten, die im Rahmen der Eingliederungilfe oder anderer sozialer Dienstleistungen stehen. Bei-NRW ist ein Verfahren zur Beantragung von Fördermitteln, das es Kommunen und anderen Trägern ermöglicht, finanzielle Mittel für die Umsetzung von Projekten zu beantragen, die der Verbesserung der Lebensqualität von Menschen mit Behinderungen oder anderen sozialen Benachteiligungen dienen. Der Antrag dient dazu, die Notwendigkeit und den Nutzen des Projekts darzulegen und die entsprechenden Mittel zu sichern.
In der Regel wird ein Antrag auf Befreiung von Anschluss- oder Benutzungszwang in der Gemeinde von der zuständigen Gemeindebehörde oder dem Gemeinderat beschlossen. Die genauen Zuständi... [mehr]