Seit wann müssen Kommunalbeamte regelmäßig beurteilt werden?

Antwort

Die regelmäßige Beurteilung von Kommunalbeamten ist in Deutschland durch das Beamtenrecht geregelt. Die genauen Vorschriften können je nach Bundesland variieren. In vielen Bundesländern ist die regelmäßige Beurteilung von Beamten seit den 1990er Jahren verpflichtend, um die Leistungsfähigkeit und Eignung der Beamten zu überprüfen. Die spezifischen Regelungen und Fristen sind jedoch in den jeweiligen Landesbeamtengesetzen festgelegt. Es ist ratsam, die entsprechenden Gesetze des jeweiligen Bundeslandes zu konsultieren, um genaue Informationen zu erhalten.

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