Gibt das Rathaus Auskunft über die Adresse eines Einwohners?

Antwort

In Deutschland dürfen Rathäuser bzw. Einwohnermeldeämter unter bestimmten Voraussetzungen Auskunft über die Adresse eines Einwohners geben. Dies geschieht im Rahmen der sogenannten „einfachen Melderegisterauskunft“ nach § 44 Bundesmeldegesetz (BMG). Dabei werden in der Regel Name, Anschrift und ggf. Doktorgrad mitgeteilt. Allerdings gibt es Einschränkungen: - Die Auskunft wird nur erteilt, wenn ein berechtigtes Interesse glaubhaft gemacht wird. - Die betroffene Person kann eine Auskunftssperre beantragt haben, dann wird keine Auskunft erteilt. - Für die Auskunft wird meist eine Gebühr erhoben. Weitere Informationen findest du z.B. auf den Seiten vieler Städte, z.B. [stadt-koeln.de](https://www.stadt-koeln.de/service/produkt/melderegisterauskunft) oder [berlin.de](https://service.berlin.de/dienstleistung/120686/). Es ist also möglich, aber an bestimmte gesetzliche Vorgaben gebunden.

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