Das Verwaltungshandeln lässt sich nach verschiedenen Kriterien unterscheiden, darunter: 1. **Art des Handelns**: - **Hoheitliches Handeln**: Verwaltungshandeln, das auf staatlicher Autorit&a... [mehr]
Das Verwaltungshandeln lässt sich nach verschiedenen Kriterien unterscheiden, darunter: 1. **Art des Handelns**: - **Rechtsakt**: Verwaltungshandeln, das in Form von Gesetzen, Verordnungen oder Bescheiden erfolgt. - **Faktisches Handeln**: Handlungen, die nicht auf einen Rechtsakt abzielen, wie z.B. die Durchführung von Maßnahmen oder die Erbringung von Dienstleistungen. 2. **Zielrichtung**: - **Regelndes Handeln**: Maßnahmen, die darauf abzielen, rechtliche Rahmenbedingungen zu schaffen. - **Vollziehendes Handeln**: Handlungen, die bestehende Gesetze und Vorschriften umsetzen. 3. **Subjektive Merkmale**: - **Öffentliche Verwaltung**: Handeln von staatlichen oder kommunalen Behörden. - **Private Verwaltung**: Handeln von privaten Organisationen, die öffentliche Aufgaben übernehmen. 4. **Verfahren**: - **Verwaltungsverfahren**: Handlungen, die einem bestimmten Verfahren folgen, z.B. Genehmigungsverfahren. - **Einfache Handlungen**: Handlungen, die ohne formelles Verfahren durchgeführt werden. 5. **Rechtsnatur**: - **Hoheitliches Handeln**: Handlungen, die im Rahmen der öffentlichen Gewalt erfolgen. - **Privatrechtliches Handeln**: Handlungen, die im Rahmen des Privatrechts stattfinden. Diese Kriterien helfen, das Verwaltungshandeln systematisch zu analysieren und zu klassifizieren.
Das Verwaltungshandeln lässt sich nach verschiedenen Kriterien unterscheiden, darunter: 1. **Art des Handelns**: - **Hoheitliches Handeln**: Verwaltungshandeln, das auf staatlicher Autorit&a... [mehr]