Nach welchen Kriterien lässt sich Verwaltungshandeln unterscheiden?

Antwort

Das Verwaltungshandeln lässt sich nach verschiedenen Kriterien unterscheiden, darunter: 1. **Art des Handelns**: - **Hoheitliches Handeln**: Verwaltungshandeln, das auf staatlicher Autorität beruht, z.B. Erlass von Verordnungen. - **Privatrechtliches Handeln**: Verwaltungshandeln, das im Rahmen des Privatrechts erfolgt, z.B. Abschluss von Verträgen. 2. **Zweck**: - **Öffentliche Aufgaben**: Handlungen, die dem Gemeinwohl dienen, z.B. Sicherheits- und Ordnungsaufgaben. - **Wirtschaftliche Tätigkeiten**: Handlungen, die auf wirtschaftliche Ziele ausgerichtet sind, z.B. Betrieb von öffentlichen Unternehmen. 3. **Rechtsform**: - **Verwaltungsakt**: Einseitige, verbindliche Regelung durch die Verwaltung. - **Verwaltungsvertrag**: Vereinbarung zwischen Verwaltung und Dritten. 4. **Verfahren**: - **Regelverfahren**: Standardisierte Abläufe, die gesetzlich festgelegt sind. - **Eilverfahren**: Beschleunigte Verfahren in dringenden Fällen. 5. **Zielgruppe**: - **Allgemeinheit**: Handlungen, die sich an die breite Öffentlichkeit richten. - **Einzelfall**: Handlungen, die sich auf individuelle Personen oder Gruppen beziehen. Diese Kriterien helfen, das Verwaltungshandeln systematisch zu analysieren und zu verstehen.

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