Muss der Haushaltsplan der Rechtsaufsichtsbehörde vorgelegt werden?

Antwort

Ja, in der Regel muss der Haushaltsplan (HH-Plan) einer Gemeinde oder eines anderen öffentlichen Körpers der zuständigen Rechtsaufsichtsbehörde vorgelegt werden. Dies dient der Überprüfung und Genehmigung, um sicherzustellen, dass der Haushaltsplan den gesetzlichen Vorgaben entspricht und die finanzielle Stabilität der Körperschaft gewährleistet ist. Die genauen Anforderungen und Verfahren können je nach Bundesland und Art der Körperschaft variieren.

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