Muss der Haushaltplan amtlich bekannt gemacht werden?

Antwort

Ja, der Haushaltsplan (HH-Plan) einer öffentlichen Körperschaft, wie z.B. einer Gemeinde oder Stadt, muss amtlich bekannt gemacht werden. Dies erfolgt in der Regel durch Veröffentlichung in einem Amtsblatt oder einer anderen offiziellen Publikation der jeweiligen Körperschaft. Die genaue Vorgehensweise und die rechtlichen Anforderungen können je nach Bundesland und Art der Körperschaft variieren. Die Bekanntmachung dient der Transparenz und der Information der Bürger über die geplanten Einnahmen und Ausgaben.

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