Die Gebühren für die Erteilung einer Baugenehmigung fließen in den Finanzhaushalt der Stadt. Der Finanzhaushalt umfasst alle Einnahmen und Ausgaben, die nicht direkt mit der laufenden Leistungserbringung verbunden sind, sondern die Finanzierung der öffentlichen Aufgaben sicherstellen. Die Einnahmen aus Gebühren sind Teil der finanziellen Mittel, die zur Deckung der Ausgaben der Stadt verwendet werden. Der Ergebnishaushalt hingegen bezieht sich auf die Erträge und Aufwendungen, die aus der laufenden Tätigkeit der Stadt resultieren.