Muss eine Gemeindeverwaltung auch Risikoanalysen nach Lieferkettengesetz machen?

Antwort

Ja, eine Gemeindeverwaltung kann unter bestimmten Umständen verpflichtet sein, eineanalyse nach dem Lieferkettengesetz durchzuführen. Das Lieferkettengesetz, das in Deutschland seit 2023 gilt, richtet sich in erster Linie an Unternehmen, die bestimmte Größenkriterien erfüllen. Wenn eine Gemeindeverwaltung jedoch als Auftraggeberin von Dienstleistungen oder Produkten agiert, könnte sie ebenfalls in die Verantwortung kommen, insbesondere wenn sie mit Unternehmen zusammenarbeitet, die unter das Gesetz fallen. Es ist ratsam, sich über die spezifischen Anforderungen und Pflichten im Kontext der eigenen Tätigkeiten zu informieren.

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