Die Frist zur Veranlassung der Auslegung der Planungsunterlagen im Rahmen eines Planfeststellungsverfahr beträgt in der Regel zwei Wochen nach Erhalt der Unterlagen von der Anhörungsbehörde. Diese Frist kann jedoch je nach spezifischen gesetzlichen Regelungen und Umständen des Einzelfalls variieren. Es ist daher ratsam, die genauen Bestimmungen des jeweiligen Bundeslandes oder der zuständigen Behörde zu überprüfen.