Einverständnis für Telefonliste in der Rufbereitschaft?

Antwort

Für eine Einverständniserklärung zur Verwendung einer Telefonliste für die Rufbereitschaft ist es wichtig, die betroffenen Personen über den Zweck der Liste, die Art der gespeicherten Daten und die Dauer der Speicherung zu informieren. Zudem sollte die Einwilligung freiwillig und informierte erfolgen. Eine mögliche Formulierung könnte wie folgt aussehen: "Hiermit erkläre ich mein Einverständnis, dass meine Kontaktdaten in der Telefonliste für die Rufbereitschaft gespeichert und verwendet werden dürfen. Ich wurde über den Zweck der Speicherung informiert und kann meine Einwilligung jederzeit widerrufen." Es ist ratsam, die Einwilligung schriftlich festzuhalten und die Personen über ihre Rechte aufzuklären.

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