Die Aufbewahrungsfrist für totes Schriftgut, also Dokumente, die nicht mehr aktiv genutzt werden, variiert je nach Art des Dokuments und den gesetzlichen Vorgaben. Hier sind einige allgemeine Richtlinien: 1. **Geschäftsunterlagen**: In Deutschland müssen Geschäftsunterlagen wie Handelsbücher, Inventare, Jahresabschlüsse und Lageberichte in der Regel 10 Jahre aufbewahrt werden (§ 257 HGB, § 147 AO). 2. **Steuerunterlagen**: Steuerrelevante Dokumente wie Rechnungen, Buchungsbelege und Steuererklärungen müssen ebenfalls 10 Jahre aufbewahrt werden (§ 147 AO). 3. **Personalunterlagen**: Arbeitsverträge, Gehaltsabrechnungen und ähnliche Dokumente sollten mindestens 10 Jahre aufbewahrt werden, teilweise sogar länger, je nach spezifischen gesetzlichen Anforderungen. 4. **Verträge und rechtliche Dokumente**: Verträge und andere rechtliche Dokumente sollten mindestens 10 Jahre nach Beendigung des Vertragsverhältnisses aufbewahrt werden. 5. **Private Unterlagen**: Für private Unterlagen gibt es keine einheitlichen gesetzlichen Vorgaben, aber es ist ratsam, wichtige Dokumente wie Kaufverträge, Versicherungsunterlagen und ähnliche Papiere mindestens 10 Jahre aufzubewahren. Es ist wichtig, sich über die spezifischen gesetzlichen Anforderungen in deinem Land oder deiner Branche zu informieren, da diese variieren können. Weitere Informationen findest du beispielsweise auf den Webseiten von Rechtsberatungsdiensten oder den zuständigen Behörden.