Welche abweichenden Zeitmaße gibt es in der Entgeltordnung VKA?

Antwort

In der Entgeltordnung (VKA) des öffentlichen Dienstes gibt verschiedene abweichende Zeitma, die in der Regel für bestimmte Beschäftigungsgruppen oder Tätigkeiten gelten. Dazu gehören: 1. **Teilzeitbeschäftigung**: Hierbei können die Arbeitszeiten flexibel gestaltet werden, oft in Form von festen Stunden pro Woche oder Monat. 2. **Schichtarbeit**: In bestimmten Bereichen, wie z.B. im Gesundheitswesen oder in der Feuerwehr, können abweichende Zeitmaße für Schichtdienste gelten. 3. **Sonderregelungen für bestimmte Berufsgruppen**: Einige Berufe, wie z.B. Erzieher oder Pflegekräfte, können spezielle Regelungen hinsichtlich der Arbeitszeit haben. 4. **Flexible Arbeitszeitmodelle**: Dazu zählen Gleitzeit oder Vertrauensarbeitszeit, die den Beschäftigten mehr Freiheit bei der Gestaltung ihrer Arbeitszeit bieten. 5. **Überstundenregelungen**: Abweichende Zeitmaße können auch für Überstunden gelten, die in bestimmten Fällen anders vergütet oder angerechnet werden. Es ist wichtig, die spezifischen Regelungen in den jeweiligen Tarifverträgen und der Entgeltordnung zu prüfen, da diese je nach Bundesland und Dienststelle variieren können.

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