Aufgrund Nichteinhaltung der 3-Tage-Regelung abgemeldet?

Antwort

Die Drei-Tage-Regelung bezieht sich in der Regel auf die Melpflicht bei Arbeitsunfähigkeit. Wenn ein Arbeitnehmer länger als drei Kalendertage krank ist, muss er spätestens am vierten Tag eine ärztliche Bescheinigung vorlegen. Wird diese Regelung nicht eingehalten, kann der Arbeitgeber Maßnahmen ergreifen, die bis zur Abmahnung oder sogar Kündigung führen können. Falls es um eine andere Drei-Tage-Regelung geht, wäre es hilfreich, mehr Kontext zu haben, um eine genauere Antwort zu geben.

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