Die Verpflichtung des Bürgen gegenüber dem Gläubiger zur Erfüllung der Verbindlichkeit des Dritten ist eine Bürgschaft. Diese Vertragsart ist ein Sicherungsvertrag, bei dem der Bürge sich verpflichtet, die Verbindlichkeiten eines Dritten (Schuldners) zu erfüllen, falls dieser seinen Verpflichtungen nicht nachkommt. Die Bürgschaft ist im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) in Deutschland geregelt, insbesondere in den §§ 765 ff.