Kann der Kunde von der Auftragsbestätigung zurücktreten, wenn mit der Arbeit noch nicht begonnen wurde und die Auftragsbestätigung nicht unterschrieben ist?

Antwort

In der Regel kann ein Kunde von einer Auftragsbestätigung zurücktreten, wenn noch nicht mit der Arbeit begonnen wurde und die Auftragsbestätigung nicht unterschrieben ist. Es ist jedoch wichtig, die spezifischen Bedingungen des Vertrags und die geltenden gesetzlichen Bestimmungen zu berücksichtigen. Oftmals sind mündliche Vereinbarungen oder die Bestätigung per E-Mail ebenfalls bindend. Es empfiehlt sich, die genauen Umstände und eventuell bestehende AGB zu prüfen oder rechtlichen Rat einzuholen.

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