Ein Dienstvertrag und ein Werkvertrag unterscheiden sich in ihren Zielen und rechtlichen Rahmenbedingungen. Hier sind einige Gründe, warum man sich für einen der beiden Verträge entscheiden könnte: **Gründe für einen Dienstvertrag:** 1. **Fortlaufende Leistungen:** Wenn regelmäßige, wiederkehrende Dienstleistungen erbracht werden sollen, z.B. in der Pflege oder im Unterricht. 2. **Persönliche Erbringung:** Der Dienstleister muss die Leistung persönlich erbringen, was bei vielen Dienstleistungen der Fall ist. 3. **Keine Erfolgsgarantie:** Der Dienstvertrag verpflichtet den Dienstleister nicht zu einem bestimmten Ergebnis, sondern lediglich zur Erbringung der vereinbarten Dienstleistung. **Gründe für einen Werkvertrag:** 1. **Ergebnisorientierung:** Der Werkvertrag ist auf die Herstellung eines bestimmten Werkes oder Ergebnisses ausgerichtet, z.B. Bauarbeiten oder Softwareentwicklung. 2. **Klar definierte Leistung:** Die zu erbringende Leistung ist genau definiert, und der Auftraggeber erwartet ein konkretes Ergebnis. 3. **Erfolgsgarantie:** Der Werkunternehmer haftet für die Mängelfreiheit des Werkes und muss gegebenenfalls nachbessern. Die Wahl zwischen einem Dienstvertrag und einem Werkvertrag hängt also von der Art der Leistung und den Erwartungen an das Ergebnis ab.