Darf ein deutsches Fitnessstudio die Offenlegung eines ärztlichen Attests als Sonderkündigung verlangen?

Antwort

Ja, ein deutsches Fitnessstudio darf die Vorlage eines ärztlichen Attestes verlangen, wenn ein Mitglied aufgrund gesundheitlicher Gründe eine Sonderkündigung einreichen möchte. Dies dient dazu, die gesundheitlichen Gründe für die außerordentliche Kündigung zu überprüfen und sicherzustellen, dass die Kündigung gerechtfertigt ist. Es ist jedoch wichtig, dass das Fitnessstudio dabei die Datenschutzbestimmungen einhält und die sensiblen Gesundheitsdaten des Mitglieds vertraulich behandelt.

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