Gibt mir ein ärztliches Attest das Recht auf Sonderkündigung im deutschen Fitnessstudio?

Antwort

Ein ärztliches Attest kann unter bestimmten Umständen das Recht auf eine Sonderkündigung in einem deutschen Fitnessstudio begründen. Wenn das Attest bescheinigt, dass eine gesundheitliche Beeinträchtigung vorliegt, die es unmöglich macht, das Fitnessstudio weiterhin zu nutzen, kann dies als wichtiger Grund für eine außerordentliche Kündigung anerkannt werden. Es ist jedoch ratsam, die genauen Vertragsbedingungen des Fitnessstudios zu prüfen, da diese oft spezifische Regelungen zur Sonderkündigung enthalten.

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