Im Basistarif und im Standardtarif der privaten Krankenversicherung (PKV) dürfen Patienten in der Regel nur Vertragsärzte aufsuchen, um die Kosten im Rahmen zu halten und eine Grundversorgung sicherzustellen. Diese Tarife sind darauf ausgelegt, eine kostengünstige Alternative zur gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) zu bieten. Vertragsärzte haben Vereinbarungen mit den Versicherern, die bestimmte Honorare und Abrechnungsmodalitäten festlegen, was die Kosten für die Versicherer kalkulierbar macht. Dies hilft, die Prämien für die Versicherten niedrig zu halten und gleichzeitig eine angemessene medizinische Versorgung zu gewährleisten.