Bei der Riesterrente ist eine Absicherung gegen das Langlebigkeitsrisiko verpflichtend. Das bedeutet: Die Riester-Rente muss so gestaltet sein, dass sie eine lebenslange monatliche Auszahlung vorsieht... [mehr]
Ja, die Beiträge zur sogenannten „Versicherung gegen Langlebigkeit“ (oft als Rentenversicherung im Rahmen der Riester-Rente ausgestaltet) kannst du steuerlich geltend machen. Die Riester-Rente zählt zu den sogenannten „Altersvorsorgeaufwendungen“ nach § 10a EStG. Das bedeutet: - Deine eigenen Einzahlungen (einschließlich der Beiträge zur Langlebigkeitsversicherung) und die staatlichen Zulagen werden bis zu einem Höchstbetrag von 2.100 € pro Jahr als Sonderausgaben berücksichtigt. - Das Finanzamt prüft im Rahmen der Steuererklärung automatisch, ob der Sonderausgabenabzug für dich günstiger ist als die staatlichen Zulagen („Günstigerprüfung“). Wichtig: Die steuerliche Absetzbarkeit gilt nur für zertifizierte Riester-Produkte. Die Versicherung gegen Langlebigkeit ist in der Regel ein integraler Bestandteil der Riester-Rente, da sie die lebenslange Rentenzahlung sicherstellt. Weitere Informationen findest du z. B. beim [Bundesministerium der Finanzen](https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Steuern/Steuerarten/Einkommensteuer/Altersvorsorge/riester-foerderung.html). **Fazit:** Ja, die Beiträge zur Versicherung gegen Langlebigkeit im Rahmen der Riester-Rente kannst du steuerlich geltend machen, solange es sich um ein zertifiziertes Riester-Produkt handelt.
Bei der Riesterrente ist eine Absicherung gegen das Langlebigkeitsrisiko verpflichtend. Das bedeutet: Die Riester-Rente muss so gestaltet sein, dass sie eine lebenslange monatliche Auszahlung vorsieht... [mehr]
Bei der Angabe von Versicherungen in der Steuererklärung gibt es spezifische Regelungen für die verschiedenen Arten von Versicherungen: 1. **Private Haftpflichtversicherung**: Die Beitr&aum... [mehr]