Bei der Riesterrente ist eine Absicherung gegen das Langlebigkeitsrisiko verpflichtend. Das bedeutet: Die Riester-Rente muss so gestaltet sein, dass sie eine lebenslange monatliche Auszahlung vorsieht...
Ist die Versicherung gegen Langlebigkeit bei der Riesterrente steuerlich absetzbar?
Antwort vomJa, die Beiträge zur sogenannten „Versicherung gegen Langlebigkeit“ (oft als Rentenversicherung im Rahmen der Riester-Rente ausgestaltet) kannst du steuerlich geltend machen. Die Riester-Rente zählt zu den sogenannten „Altersvorsorgeaufwendungen“ nach § 10a EStG. Das bedeutet: - Deine eigenen Einzahlungen (einschließlich der Beiträge zur Langlebigkeitsversicherung) und die staatlichen Zulagen werden bis zu einem Höchstbetrag von 2.100 € pro Jahr als Sonderausgaben berücksichtigt. - Das Finanzamt prüft im Rahmen der Steuererklärung automatisch, ob der Sonderausgabenabzug für dich günstiger ist als die staatlichen Zulagen („Günstigerprüfung“). Wichtig: Die steuerliche Absetzbarkeit gilt nur für zertifizierte Riester-Produkte. Die Versicherung gegen Langlebigkeit ist in der Regel ein integraler Bestandteil der Riester-Rente, da sie die lebenslange Rentenzahlung sicherstellt. Weitere Informationen findest du z. B. beim [Bundesministerium der Finanzen](https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Steuern/Steuerarten/Einkommensteuer/Altersvorsorge/riester-foerderung.html). **Fazit:** Ja, die Beiträge zur Versicherung gegen Langlebigkeit im Rahmen der Riester-Rente kannst du steuerlich geltend machen, solange es sich um ein zertifiziertes Riester-Produkt handelt.
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