Ist eine OP-Versicherung für Pferde mit Cushing möglich?

Antwort

Ja, grundsätzlich ist es möglich, für Pferde mit Cushing-Syndrom (Equines Cushing Syndrom, auch PPID genannt) eine OP-Versicherung abzuschließen. Allerdings gibt es dabei einige wichtige Einschränkungen und Besonderheiten zu beachten: 1. **Gesundheitsprüfung:** Die meisten Versicherer verlangen bei Abschluss einer OP-Versicherung eine Gesundheitsprüfung oder eine tierärztliche Bescheinigung. Das Cushing-Syndrom muss dabei angegeben werden. 2. **Ausschlüsse:** Viele Versicherungen schließen bereits bestehende oder chronische Erkrankungen – wie Cushing – von der Leistung aus. Das bedeutet, dass Operationen, die direkt oder indirekt mit Cushing in Zusammenhang stehen (z. B. wegen Folgeerkrankungen wie Hufrehe), meist nicht versichert sind. 3. **Individuelle Prüfung:** Einige Versicherer prüfen im Einzelfall, ob und zu welchen Konditionen ein Pferd mit Cushing versichert werden kann. Es kann sein, dass ein Risikozuschlag erhoben wird oder bestimmte Leistungen ausgeschlossen werden. 4. **Vergleich der Anbieter:** Die Bedingungen unterscheiden sich je nach Anbieter. Es lohnt sich, verschiedene Versicherungen zu vergleichen und gezielt nachzufragen, wie mit Vorerkrankungen wie Cushing umgegangen wird. **Fazit:** Eine OP-Versicherung für ein Pferd mit Cushing ist grundsätzlich möglich, aber meist mit Einschränkungen oder Ausschlüssen bezüglich der bestehenden Erkrankung verbunden. Es empfiehlt sich, die Versicherungsbedingungen genau zu prüfen und sich im Zweifel direkt beim Anbieter zu erkundigen. Weitere Informationen zu OP-Versicherungen für Pferde findest du beispielsweise bei [Uelzener](https://www.uelzener.de/), [R+V](https://www.ruv.de/tierversicherung/pferde-op-versicherung) oder [Gothaer](https://www.gothaer.de/privatkunden/tierversicherung/pferde-op-versicherung.htm).

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