Decken Gebäudeversicherungen Fremdschäden durch herabstürzende Dachziegel ab?

Antwort

Ja, in der Regel decken Wohngebäudeversicherungen auch sogenannte „fremde Drittschäden“ ab, die durch herabstürzende Dachziegel verursacht werden. Das bedeutet: Wenn durch Sturm, Hagel oder andere versicherte Gefahren Dachziegel von deinem Haus herabfallen und dabei das Auto oder Eigentum eines Dritten beschädigen, greift in der Regel die in der Gebäudeversicherung enthaltene Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung. Wichtig ist: - Der Schaden muss durch eine versicherte Gefahr (z. B. Sturm ab Windstärke 8) verursacht worden sein. - Es darf kein grob fahrlässiges Verhalten vorliegen (z. B. unterlassene Wartung des Daches). - Die Haftpflichtversicherung ist oft als Zusatzbaustein zur Gebäudeversicherung enthalten oder kann separat abgeschlossen werden. Ohne diese Haftpflichtkomponente würde die Gebäudeversicherung nur Schäden am eigenen Gebäude ersetzen, nicht aber Schäden an fremdem Eigentum. Im Schadensfall solltest du den Vorfall umgehend deiner Versicherung melden und alle relevanten Informationen (z. B. Fotos, Zeugenaussagen) bereithalten. Weitere Informationen findest du beispielsweise bei [Verivox](https://www.verivox.de/ratgeber/haus-und-grundbesitzerhaftpflicht-versicherung-100022/) oder [Finanztip](https://www.finanztip.de/gebaeudeversicherung/).

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