Bis zu welchem Vermögen erhalten Beamte Beihilfe bei Pflegebedürftigkeit?

Antwort

Die Beihilfe für Beamte bei Pflegebedürftigkeit ist grundsätzlich nicht vom Vermögen des Antragstellers abhängig. Das bedeutet: Es gibt keine Vermögensgrenze, bis zu der die Beihilfe gezahlt wird. Die Beihilfe ist eine eigenständige beamtenrechtliche Fürsorgeleistung und unterscheidet sich damit von der Sozialhilfe oder der "Hilfe zur Pflege" nach dem Sozialgesetzbuch XII, bei denen das Vermögen eine Rolle spielt. Die Höhe der Beihilfe richtet sich nach den beihilferechtlichen Vorschriften des jeweiligen Dienstherrn (z. B. Bund oder Bundesland) und dem festgestellten Pflegegrad. Sie übernimmt einen prozentualen Anteil der beihilfefähigen Aufwendungen, unabhängig vom Einkommen oder Vermögen des Beamten. **Wichtig:** Sollten die Pflegekosten durch Beihilfe und ggf. private Pflegeversicherung nicht gedeckt sein, kann im Bedarfsfall Sozialhilfe ("Hilfe zur Pflege") beantragt werden. Hierbei wird das Vermögen berücksichtigt. Weitere Informationen findest du z. B. beim [Bundesministerium des Innern und für Heimat](https://www.bmi.bund.de/DE/themen/oeffentlicher-dienst/beihilfe/beihilfe-node.html) oder bei den Beihilfestellen deines Dienstherrn.

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