Kann der Bauherr das Risiko der Bauwesenversicherung auf den Auftragnehmer übertragen?

Antwort

Ja, der Bauherr kann das Risiko, das durch eine Bauwesenversicherung abgedeckt wird, grundsätzlich auf den Auftragnehmer (AN) übertragen – allerdings nur, wenn dies vertraglich ausdrücklich vereinbart wird. In der Praxis geschieht dies häufig durch entsprechende Klauseln im Bauvertrag. Wichtige Hinweise dazu: - **Vertragliche Regelung:** Ohne eine klare vertragliche Vereinbarung bleibt das Risiko typischerweise beim Bauherrn, da er meist auch Versicherungsnehmer der Bauwesenversicherung ist. - **VOB/B:** In Bauverträgen nach VOB/B (Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen) ist geregelt, dass der Bauherr für die Bauleistungsversicherung sorgt, sofern nichts anderes vereinbart wurde (§ 7 VOB/B). - **Haftung:** Auch wenn das Risiko übertragen wird, bleibt der Bauherr oft Versicherungsnehmer. Der AN kann aber verpflichtet werden, die Kosten zu tragen oder im Schadenfall die Selbstbeteiligung zu übernehmen. - **Empfehlung:** Eine solche Übertragung sollte immer klar und eindeutig im Vertrag geregelt werden, um spätere Streitigkeiten zu vermeiden. Weitere Informationen zur Bauwesenversicherung findest du z.B. bei [Allianz](https://www.allianz.de/recht-und-eigentum/bauwesenversicherung/) oder [AXA](https://www.axa.de/bauwesenversicherung). **Fazit:** Ja, das Risiko kann übertragen werden, aber nur durch eine eindeutige vertragliche Vereinbarung.

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