Ein privat versicherter Patient gilt als im Notlagentarif versichert, wenn er bestimmte Voraussetzungen erfüllt. Dies ist in der Regel der Fall, wenn er seine Beiträge zur privaten Krankenve... [mehr]
Privat versichert ist in Deutschland, wer eine private Krankenversicherung (PKV) abgeschlossen hat, anstatt in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) versichert zu sein. Das betrifft vor allem folgende Personengruppen: 1. **Arbeitnehmer mit hohem Einkommen:** Wer als Angestellter über der sogenannten Jahresarbeitsentgeltgrenze (2024: 69.300 € brutto/Jahr) verdient, kann sich privat versichern. 2. **Selbstständige und Freiberufler:** Sie können unabhängig vom Einkommen zwischen GKV und PKV wählen. 3. **Beamte:** Sie erhalten Beihilfe vom Staat und können sich für den Rest privat versichern. 4. **Studenten:** Ab einem bestimmten Alter oder nach Ablauf der Pflichtversicherung können sie sich privat versichern. 5. **Kinder von privat versicherten Eltern:** Unter bestimmten Voraussetzungen können auch Kinder privat versichert werden. Weitere Informationen findest du z. B. bei [PKV.org](https://www.pkv.org/themen/krankenversicherung/wer-kann-sich-privat-versichern/).
Ein privat versicherter Patient gilt als im Notlagentarif versichert, wenn er bestimmte Voraussetzungen erfüllt. Dies ist in der Regel der Fall, wenn er seine Beiträge zur privaten Krankenve... [mehr]
Die Privatversicherung beruht auf zwei Grundprinzipien: 1. **Risikoausgleich**: Bei der Privatversicherung wird das Risiko auf viele Versicherte verteilt. Jeder Versicherte zahlt einen Beitrag, und... [mehr]
Die PVK (Private Krankenversicherung) versichert in der Regel Personen, die bestimmte Voraussetzungen erfüllen, wie zum Beispiel Selbstständige, Freiberufler, Beamte und Arbeitnehmer mit ein... [mehr]