Wer haftet bei Teilkaskoschaden am Mietwagen?

Antwort

Bei einem Teilkaskoschaden am Mietwagen haftet in der Regel die Versicherung des Mietwagenunternehmens, sofern eine Teilkaskoversicherung im Mietvertrag enthalten ist. Diese Versicherung deckt Schäden wie Diebstahl, Glasbruch oder Wildunfälle ab. Allerdings kann es sein, dass der Mieter einen Selbstbehalt tragen muss, der im Mietvertrag festgelegt ist. Es ist wichtig, die genauen Bedingungen des Mietvertrags und der Versicherungspolice zu prüfen, um zu verstehen, welche Schäden abgedeckt sind und welche Kosten der Mieter möglicherweise selbst tragen muss.

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