Selektivverträge sind spezielle Vereinbarungen im Gesundheitswesen, bei denen Krankenkassen direkt mit bestimmten Leistungserbringern (z.B. Ärzten, Krankenhäusern oder anderen medizinischen Einrichtungen) Verträge abschließen. Diese Verträge zielen darauf ab, die Versorgung der Versicherten zu verbessern und gleichzeitig Kosten zu senken. Im Gegensatz zu den allgemeinen Kollektivverträgen, die für alle Leistungserbringer gelten, sind Selektivverträge auf bestimmte Partner und oft auch auf bestimmte Leistungen oder Patientengruppen beschränkt. Ein Beispiel für Selektivverträge sind Hausarztverträge, bei denen Versicherte sich verpflichten, im Krankheitsfall zunächst ihren Hausarzt aufzusuchen, der dann die weitere Behandlung koordiniert. Solche Verträge können auch besondere Vergütungsmodelle oder Qualitätsanforderungen beinhalten.