Was bezahlt die Pflegeversicherung?

Antwort

Die Pflegeversicherung in Deutschland übernimmt Kosten für die Pflege von Menschen, die aufgrund von Krankheit oder Behinderung dauerhaft auf Unterstützung angewiesen sind. Die Leistungen hängen vom festgestellten Pflegegrad ab (Pflegegrad 1 bis 5). Grundsätzlich werden folgende Leistungen bezahlt: 1. **Pflegegeld**: Für Pflege durch Angehörige oder Freunde zu Hause. 2. **Pflegesachleistungen**: Für professionelle ambulante Pflegedienste zu Hause. 3. **Kombinationsleistungen**: Kombination aus Pflegegeld und Pflegesachleistungen. 4. **Kurzzeitpflege**: Vorübergehende stationäre Pflege, z.B. nach einem Krankenhausaufenthalt. 5. **Verhinderungspflege**: Ersatzpflege, wenn die reguläre Pflegeperson ausfällt. 6. **Tages- und Nachtpflege**: Teilstationäre Pflege in Einrichtungen. 7. **Vollstationäre Pflege**: Pflege in einem Pflegeheim. 8. **Entlastungsbetrag**: Monatlicher Betrag für zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen (z.B. Haushaltshilfe). 9. **Pflegehilfsmittel**: Zuschüsse für Hilfsmittel wie Pflegebetten, Windeln, Hausnotruf. 10. **Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen**: Zuschüsse für Umbauten, z.B. barrierefreies Bad. Die Höhe der Leistungen ist gesetzlich festgelegt und richtet sich nach dem jeweiligen Pflegegrad. Weitere Informationen findest du auf der offiziellen Seite der [Pflegeversicherung](https://www.pflegekasse.de/) oder bei deiner Krankenkasse.

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