Als selbstständiger Handelsvertreter bist du in der Regel nicht automatisch über die Signal Iduna oder einen anderen Auftraggeber krankenversichert. In Deutschland gilt für Selbstst&aum... [mehr]
Die Künstlersozialkasse (KSK) ist eine deutsche Einrichtung, die selbstständigen Künstlern und Publizisten den Zugang zur gesetzlichen Sozialversicherung (Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung) ermöglicht. Die KSK übernimmt dabei den Arbeitgeberanteil der Sozialversicherungsbeiträge. Ob YouTuber über die KSK versichert werden können, hängt davon ab, ob ihre Tätigkeit als künstlerisch oder publizistisch im Sinne des Künstlersozialversicherungsgesetzes (KSVG) anerkannt wird. Grundsätzlich gilt: - **Künstlerisch/publizistisch tätig:** Wenn du als YouTuber eigene Videos erstellst, kreativ tätig bist (z.B. Musik, Film, Animation, Moderation, journalistische Inhalte) und damit Einnahmen erzielst, kannst du grundsätzlich als Künstler oder Publizist gelten. - **Voraussetzungen:** Du musst hauptberuflich selbstständig tätig sein und ein Mindesteinkommen erzielen (aktuell ca. 3.900 € pro Jahr, Stand 2024). Es gibt Ausnahmen für Berufsanfänger. - **Antragstellung:** Die KSK prüft im Einzelfall, ob deine Tätigkeit die Voraussetzungen erfüllt. Dazu musst du einen Antrag stellen und deine Arbeit (z.B. durch Links zu deinem YouTube-Kanal, Arbeitsproben, Einnahmen) nachweisen. **Wichtig:** Nicht jede YouTube-Tätigkeit wird automatisch anerkannt. Reine Produktpräsentationen, Tutorials ohne eigenen künstlerischen oder publizistischen Anspruch oder rein technische Kanäle werden oft abgelehnt. Weitere Informationen findest du direkt bei der [Künstlersozialkasse](https://www.kuenstlersozialkasse.de/) und in deren [FAQ](https://www.kuenstlersozialkasse.de/kuenstler-und-publizisten/aufnahme-in-die-ksk/faq). YouTube selbst findest du hier: [YouTube](https://www.youtube.com/).
Als selbstständiger Handelsvertreter bist du in der Regel nicht automatisch über die Signal Iduna oder einen anderen Auftraggeber krankenversichert. In Deutschland gilt für Selbstst&aum... [mehr]
Wenn du 600 Euro im Midijob (sozialversicherungspflichtig) und 400 Euro aus selbstständiger Tätigkeit verdienst, gilt Folgendes: **Krankenversicherung:** - Im Midijob (520,01 – 2.000 ... [mehr]