Bei fahrlässiger Körperverletzung im Straßenverkehr, die durch Niesen verursacht wurde, übernimmt in der Regel die Kfz-Haftpflichtversicherung des Verursachers die Kosten für das Schmerzensgeld des Geschädigten. Die Kfz-Haftpflichtversicherung deckt Schäden ab, die anderen durch den Betrieb des Fahrzeugs zugefügt werden, einschließlich Personenschäden.