Wer bezahlt bei fahrlässiger Körperverletzung im Straßenverkehr durch Niesen das Schmerzensgeld des Geschädigten, der Niesende oder die Haftpflichtversicherung?

Antwort

Bei fahrlässiger Körperverletzung im Straßenverkehr, die durch Niesen verursacht wurde, übernimmt in der Regel die Kfz-Haftpflichtversicherung des Verursachers die Kosten für das Schmerzensgeld des Geschädigten. Die Kfz-Haftpflichtversicherung deckt Schäden ab, die anderen durch den Betrieb des Fahrzeugs zugefügt werden, einschließlich Personenschäden.

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