Wo steht in der StVO die Vorschrift zur Unfallvermeidung?

Antwort

In der Straßenverkehrs-OrdnungStVO) steht die allgemeine Vorschrift zur Unfallvermeidung in § 1, Absatz 2. Dort wird festgelegt, dass sich jeder Verkehrsteilnehmer so zu verhalten hat, dass er keinen anderen gefährdet oder schädigt.

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