Wer hat Vorfahrt, wenn Fahrradstraße und normale Straße sich kreuzen?

Antwort

In Deutschland gilt, dass an Kreuzungen und Einmündungen von Fahrradstraßen und normalen Straßen die allgemeinen Vorfahrtsregeln der Straßenverkehrsordnung (StVO) angewendet werden. Das bedeutet: 1. **Rechts-vor-Links-Regel**: Wenn keine Verkehrszeichen die Vorfahrt regeln, gilt die Rechts-vor-Links-Regel. Das Fahrzeug, das von rechts kommt, hat Vorfahrt. 2. **Verkehrszeichen**: Wenn Verkehrszeichen vorhanden sind, die die Vorfahrt regeln (z.B. Vorfahrt gewähren, Stoppschild), dann sind diese zu beachten. 3. **Ampeln**: Wenn eine Ampel die Kreuzung regelt, dann ist der Ampelregelung zu folgen. Es ist wichtig, immer auf die spezifischen Verkehrszeichen und Markierungen an der jeweiligen Kreuzung zu achten.

Frage stellen und sofort Antwort erhalten

Verwandte Fragen

Der Anspruchsteller gab an, über die Kreuzung gefahren zu sein, als der unfallverursacher von links in sein Fahrzeug fuhr.

In einem solchen Fall könnte es wichtig sein, die genauen Umstände des Unfalls zu klären. Es wäre hilfreich, die Position der Fahrzeuge zum Zeitpunkt des Zusammenstoßes, die... [mehr]