Das von dir beschriebene Verkehrszeichen – ein auf der Spitze stehendes Quadrat (also eine Raute), gelb mit weißem Rand – ist das **Zeichen 306 „Vorfahrtstraße“** g... [mehr]
In Deutschland gilt, dass an Kreuzungen und Einmündungen von Fahrradstraßen und normalen Straßen die allgemeinen Vorfahrtsregeln der Straßenverkehrsordnung (StVO) angewendet werden. Das bedeutet: 1. **Rechts-vor-Links-Regel**: Wenn keine Verkehrszeichen die Vorfahrt regeln, gilt die Rechts-vor-Links-Regel. Das Fahrzeug, das von rechts kommt, hat Vorfahrt. 2. **Verkehrszeichen**: Wenn Verkehrszeichen vorhanden sind, die die Vorfahrt regeln (z.B. Vorfahrt gewähren, Stoppschild), dann sind diese zu beachten. 3. **Ampeln**: Wenn eine Ampel die Kreuzung regelt, dann ist der Ampelregelung zu folgen. Es ist wichtig, immer auf die spezifischen Verkehrszeichen und Markierungen an der jeweiligen Kreuzung zu achten.
Das von dir beschriebene Verkehrszeichen – ein auf der Spitze stehendes Quadrat (also eine Raute), gelb mit weißem Rand – ist das **Zeichen 306 „Vorfahrtstraße“** g... [mehr]
Ja, ein Fußgänger auf dem Bürgersteig der Vorfahrtstraße hat grundsätzlich Vorrang vor einem Auto, das von einer untergeordneten Straße in die Vorfahrtstraße ein... [mehr]