Gilt in einer 30er-Zone grundsätzlich rechts vor links?

Antwort

In einer Tempo-30-Zone (umgangssprachlich oft „30er Zone“ genannt) gilt grundsätzlich die Regel „rechts vor links“, sofern keine anderen Verkehrszeichen (wie Vorfahrtsschilder, Stoppschilder oder Ampeln) eine abweichende Regelung treffen. Das bedeutet: - An Kreuzungen und Einmündungen innerhalb einer 30er Zone hat derjenige Vorfahrt, der von rechts kommt. - Ausnahmen bestehen nur, wenn durch Verkehrszeichen (z. B. „Vorfahrt gewähren“ oder „Stop“) eine andere Vorfahrtsregelung angeordnet ist. Weitere Informationen findest du z. B. beim [ADAC](https://www.adac.de/verkehr/verkehrsrecht/verkehrsvorschriften-deutschland/tempo-30-zone/).

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