Unter welcher Voraussetzung darf bei einer Geschwindigkeitsmessung hinter einem Ortseingangsschild der Mindestabstand unterschritten werden?

Antwort

Eine Unterschreitung des Mindestabstands bei einer Geschwindigkeitsmessung kurz hinter einem Ortseingangsschild kann gerechtfertigt sein, wenn besondere Umstände vorliegen, die eine solche Maßnahme erforderlich machen. Dazu zählen beispielsweise: 1. **Sicherheitsgründe**: Wenn die Verkehrssituation es erfordert, um die Sicherheit von Fußgängern oder anderen Verkehrsteilnehmern zu gewährleisten. 2. **Verkehrsüberwachung**: Wenn es in der Vergangenheit häufig zu Geschwindigkeitsübertretungen an dieser Stelle gekommen ist und eine verstärkte Überwachung notwendig ist. 3. **Besondere örtliche Gegebenheiten**: Wenn die Sichtverhältnisse oder die Straßenführung eine reguläre Messung an einem anderen Ort nicht zulassen. In jedem Fall sollte die Maßnahme jedoch transparent und nachvollziehbar dokumentiert sein, um rechtlichen Herausforderungen standzuhalten.

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