In Deutschland ist es grundsätzlich nicht möglich, dass das exakt gleiche Kfz-Kennzeichen gleichzeitig an unterschiedliche Halter vergeben wird. Jedes Kennzeichen ist eindeutig und wird nur... [mehr]
In Schleswig-Holstein musst du die Zulassung für die Personenbeförderung bei der zuständigen Behörde für Straßenverkehr beantragen. Dies ist in der Regel das zuständige Kreis- oder Stadtamt, das für den Bereich zuständig ist, in dem du tätig sein möchtest. Du kannst dich auch an das Landesamt für Verkehr Schleswig-Holstein wenden, um weitere Informationen zu erhalten.
In Deutschland ist es grundsätzlich nicht möglich, dass das exakt gleiche Kfz-Kennzeichen gleichzeitig an unterschiedliche Halter vergeben wird. Jedes Kennzeichen ist eindeutig und wird nur... [mehr]