Welche Behörde für Personenbeförderung Zulassung in Schleswig-Holstein?

Antwort

In Schleswig-Holstein musst du die Zulassung für die Personenbeförderung bei der zuständigen Behörde für Straßenverkehr beantragen. Dies ist in der Regel das zuständige Kreis- oder Stadtamt, das für den Bereich zuständig ist, in dem du tätig sein möchtest. Du kannst dich auch an das Landesamt für Verkehr Schleswig-Holstein wenden, um weitere Informationen zu erhalten.

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