Nach einer Entziehung des Führerscheins in Deutschland kann die Fahrerlaubnis nicht einfach automatisch wiedererteilt werden. In vielen Fällen – insbesondere bei Alkohol- oder Drogende... [mehr]
Ja, bei einem Auffahrunfall kann dem Verursacher unter bestimmten Umständen der Führerschein entzogen werden. Das ist jedoch nicht die Regel, sondern kommt nur in besonderen Fällen vor. Der Führerscheinentzug ist in Deutschland eine Maßnahme, die bei besonders schwerwiegenden Verkehrsverstößen oder bei fehlender Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen angeordnet wird (§ 69 StGB, § 3 StVG). Bei einem einfachen Auffahrunfall, der durch Unachtsamkeit oder einen kurzen Moment der Unaufmerksamkeit verursacht wurde, droht in der Regel kein Führerscheinentzug. Hier bleibt es meist bei einem Bußgeld und Punkten in Flensburg. Ein Führerscheinentzug kann aber erfolgen, wenn: - **Grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz** vorliegt, z.B. wenn der Unfall durch Alkohol- oder Drogenkonsum, überhöhte Geschwindigkeit oder besonders rücksichtsloses Verhalten verursacht wurde. - **Wiederholte Verkehrsverstöße** vorliegen und der Fahrer bereits mehrfach auffällig geworden ist. - **Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer** oder schwere Personenschäden verursacht wurden. In solchen Fällen kann die Fahrerlaubnisbehörde oder das Gericht annehmen, dass der Fahrer ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen ist, und den Führerschein entziehen. Weitere Informationen findest du z.B. beim [ADAC](https://www.adac.de/verkehr/recht/verkehrsvorschriften-deutschland/fuehrerscheinentzug/).
Nach einer Entziehung des Führerscheins in Deutschland kann die Fahrerlaubnis nicht einfach automatisch wiedererteilt werden. In vielen Fällen – insbesondere bei Alkohol- oder Drogende... [mehr]