Wird eine Bedarfsposition im Vergaberecht direkt beauftragt?

Antwort

Im Vergaberecht wird eine Bedarfsposition in der Regel nicht direkt beauftragt. Eine Bedarfsposition ist eine Position in einem Leistungsverzeichnis, die nur bei Bedarf abgerufen wird. Sie dient dazu, unvorhergesehene Leistungen oder Mengenänderungen flexibel abzudecken. Die tatsächliche Beauftragung erfolgt erst, wenn der Bedarf konkret eintritt und der Auftraggeber die entsprechende Leistung abruft.

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