Müssen Einzelunternehmen einen Anhang zum Jahresabschluss aufstellen?

Antwort

Einzelunternehmen sind in der Regel nicht verpflichtet, einen Anhang mit zusätzlichen Erläuterungen zum Jahresabschluss aufzustellen. Diese Pflicht betrifft hauptsächlich Kapitalgesellschaften wie GmbHs und AGs, die nach dem Handelsgesetzbuch (HGB) bilanzierungspflichtig sind. Einzelunternehmen müssen jedoch eine Gewinn- und Verlustrechnung sowie eine Bilanz erstellen, wenn sie bestimmte Größenkriterien überschreiten. Es kann jedoch sinnvoll sein, freiwillig zusätzliche Erläuterungen beizufügen, um die Transparenz und Verständlichkeit des Jahresabschlusses zu erhöhen.

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