Was sind die Unterschiede zwischen einer GmbH und einer UG (haftungsbeschränkt)?

Antwort

Die GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung und die UG (haftungsbeschränkt) sind beides Rechtsformen für Kapitalgesellschaften in Deutschland, weisen jedoch einige Unterschiede auf: 1. **Mindeststammkapital**: - **GmbH**: Erfordert ein Mindeststammkapital von 25.000 Euro. - **UG (haftungsbeschränkt)**: Kann mit einem Mindeststammkapital von nur 1 Euro gegründet werden. 2. **Gründungskosten**: - **GmbH**: Höhere Gründungskosten aufgrund des höheren Mindeststammkapitals und der damit verbundenen Notarkosten. - **UG (haftungsbeschränkt)**: Geringere Gründungskosten, da das Mindeststammkapital sehr niedrig sein kann. 3. **Rücklagenbildung**: - **GmbH**: Keine gesetzliche Verpflichtung zur Rücklagenbildung. - **UG (haftungsbeschränkt)**: Verpflichtet, 25% des Jahresüberschusses in eine Rücklage einzustellen, bis das Stammkapital von 25.000 Euro erreicht ist. Danach kann die UG in eine GmbH umgewandelt werden. 4. **Reputation und Kreditwürdigkeit**: - **GmbH**: Wird oft als seriöser und kreditwürdiger angesehen, insbesondere bei Geschäftspartnern und Banken. - **UG (haftungsbeschränkt)**: Kann aufgrund des niedrigen Stammkapitals als weniger vertrauenswürdig wahrgenommen werden. 5. **Firmierung**: - **GmbH**: Muss den Zusatz „GmbH“ im Firmennamen führen. - **UG (haftungsbeschränkt)**: Muss den Zusatz „Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)“ oder „UG (haftungsbeschränkt)“ im Firmennamen führen. 6. **Haftung**: - Beide Gesellschaftsformen haften nur mit dem Gesellschaftsvermögen, nicht mit dem Privatvermögen der Gesellschafter. Weitere Informationen zu diesen Gesellschaftsformen können auf den offiziellen Seiten des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz gefunden werden: [BMWK - Gesellschaftsformen](https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Artikel/Mittelstand/gesellschaftsformen.html).

Kategorie: Unternehmen Tags: GmbH UG Haftung
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