Unterschiede zwischen Einzelunternehmen, Personengesellschaften und Körperschaften?

Antwort

Einzelunternehmen, Personengesellschaften und Körperschaften sind verschiedene Rechtsformen von Unternehmen, die sich in mehreren Aspekten unterscheiden: 1. **Einzelunternehmen**: - **Definition**: Ein Unternehmen, das von einer einzelnen Person geführt wird. - **Haftung**: Der Inhaber haftet unbeschränkt mit seinem gesamten Vermögen. - **Gründung**: Einfach und kostengünstig, oft ohne formelle Registrierung. - **Gewinnverteilung**: Der Gewinn gehört dem Inhaber und wird nicht geteilt. - **Steuerliche Behandlung**: Der Gewinn wird als Einkommen des Inhabers versteuert. 2. **Personengesellschaften** (z.B. GbR, OHG, KG): - **Definition**: Unternehmen, die von zwei oder mehr Personen gegründet werden. - **Haftung**: Gesellschafter haften in der Regel unbeschränkt (bei der KG gibt es auch beschränkt haftende Gesellschafter). - **Gründung**: Erfordert einen Gesellschaftsvertrag, kann aber relativ unkompliziert sein. - **Gewinnverteilung**: Gewinne werden gemäß dem Gesellschaftsvertrag verteilt. - **Steuerliche Behandlung**: Die Gesellschaft selbst zahlt keine Körperschaftsteuer; die Gewinne werden auf die Gesellschafter verteilt und von diesen versteuert. 3. **Körperschaften** (z.B. GmbH, AG): - **Definition**: Juristische Personen, die unabhängig von ihren Gesellschaftern existieren. - **Haftung**: Gesellschafter haften in der Regel nur mit ihrer Einlage (beschränkte Haftung). - **Gründung**: Aufwendiger und kostenintensiver, erfordert notarielle Beurkundung und Eintragung ins Handelsregister. - **Gewinnverteilung**: Gewinne werden in Form von Dividenden an die Gesellschafter verteilt. - **Steuerliche Behandlung**: Körperschaften unterliegen der Körperschaftsteuer auf ihren Gewinn. Diese Unterschiede beeinflussen die Wahl der Rechtsform je nach den individuellen Bedürfnissen und Zielen der Unternehmer.

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