Um eine Reinigungsfirma als Nebengewerbe zu gründen, sind verschiedene rechtliche und steuerliche Anforderungen zu beachten: 1. **Gewerbeanmeldung**: Du musst dein Nebengewerbe beim zuständigen Gewerbeamt anmelden. Hierbei sind in der Regel ein ausgefüllter Antrag und ein gültiger Personalaus erforderlich. 2. **Steuernummer**: Nach der Gewerbeanmeldung erhältst du eine Steuernummer vom Finanzamt. Du musst deine Einkünfte aus dem Nebengewerbe in deiner Steuererklärung angeben. 3. **Kleinunternehmerregelung**: Wenn dein Umsatz im Jahr unter 22.000 Euro liegt, kannst du die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen. Das bedeutet, dass du keine Umsatzsteuer auf deinen Rechnungen ausweisen musst. 4. **Haftpflichtversicherung**: Es ist ratsam, eine Betriebshaftpflichtversicherung abzuschließen, um dich gegen mögliche Schadensersatzansprüche abzusichern. 5. **Berufsgenossenschaft**: Du musst dich bei der zuständigen Berufsgenossenschaft anmelden, um im Falle von Arbeitsunfällen abgesichert zu sein. 6. **Gesetzliche Vorgaben**: Achte darauf, alle gesetzlichen Vorgaben, wie z.B. das Arbeitsschutzgesetz, einzuhalten, insbesondere wenn du Mitarbeiter beschäftigst. 7. **Buchführung**: Du musst eine ordnungsgemäße Buchführung führen, auch wenn du die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nimmst. Es ist empfehlenswert, sich vor der Gründung umfassend zu informieren und gegebenenfalls rechtlichen Rat einzuholen.