Eine K.G. oder Kommanditgesellschaft ist eine Form der Personengesellschaft, die aus mindestens zwei Gesellschaftern besteht: dem Komplementär und dem Kommanditisten. Der Komplementär fü... [mehr]
Die Offene Handelsgesellschaft (OHG) ist eine Personengesellschaft, die durch den Zusammenschluss von mindestens zwei Gesellschaftern zur gemeinsamen Ausübung eines Handelsgewerbes gegründet wird. Hier sind die wesentlichen Punkte zur Gründung und den rechtlichen Rahmenbedingungen: 1. **Gründung**: - Die Gründung erfolgt durch einen Gesellschaftsvertrag, der schriftlich oder mündlich abgeschlossen werden kann. Es ist jedoch empfehlenswert, einen schriftlichen Vertrag zu erstellen, um rechtliche Klarheit zu schaffen. 2. **Mindestkapital**: - Es gibt kein gesetzlich vorgeschriebenes Mindestkapital für die Gründung einer OHG. Die Gesellschafter können die Höhe des Kapitals im Gesellschaftsvertrag festlegen. 3. **Geschäftsführung**: - Alle Gesellschafter sind zur Geschäftsführung berechtigt und verpflichtet, es sei denn, der Gesellschaftsvertrag regelt etwas anderes. Entscheidungen werden in der Regel einstimmig getroffen. 4. **Haftung**: - Die Gesellschafter haften unbeschränkt und persönlich für die Verbindlichkeiten der OHG. Das bedeutet, dass auch das Privatvermögen der Gesellschafter zur Begleichung von Schulden herangezogen werden kann. 5. **Gewinn und Verlust**: - Gewinne und Verluste werden in der Regel gemäß den Vereinbarungen im Gesellschaftsvertrag verteilt. Fehlt eine Regelung, erfolgt die Verteilung nach Köpfen, also gleichmäßig unter den Gesellschaftern. Diese Punkte bieten einen Überblick über die wichtigsten Aspekte der OHG. Es ist ratsam, sich bei der Gründung rechtlich beraten zu lassen, um alle relevanten Aspekte zu berücksichtigen.
Eine K.G. oder Kommanditgesellschaft ist eine Form der Personengesellschaft, die aus mindestens zwei Gesellschaftern besteht: dem Komplementär und dem Kommanditisten. Der Komplementär fü... [mehr]
Die wesentlichen Merkmale der Kommanditgesellschaft (KG) sind: 1. **Rechtsform**: Die KG ist eine Personengesellschaft, die aus mindestens zwei Gesellschaftern besteht: einem Komplementär und ei... [mehr]