Ein Einzelunternehmer und Kleinunternehmer benötigt in der Regel keine Eintragungsnachricht des Amtsgerichts, sofern er nicht im Handelsregister eingetragen ist. Ein Einzelunternehmer, der kein Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches (HGB) ist, muss sich nicht ins Handelsregister eintragen lassen. Kleinunternehmerregelung bezieht sich auf die Umsatzsteuer und hat keinen Einfluss auf die EintragungspflichtWeitere Informationen findest du auf den Seiten des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie: [BMWi - Einzelunternehmen](https://www.existenzgruender.de/DE/Planen/Der-erste-Schritt/Gruendungsformen/Einzelunternehmen/inhalt.html).