Welche Dokumente müssen Unternehmen in Deutschland in physischer Form aufbewahren?

Antwort

In Deutschland müssen Unternehmen bestimmte Dokumente in physischer Form oder im Original aufbewahren. Dazu gehören: 1. **Handelsbriefe**: Alle geschäftlichen Korrespondenzen, die für die Besteuerung oder die Handelsgeschäfte relevant sind. 2. **Bilanzen und Jahresabschlüsse**: Diese müssen in der Regel für 10 Jahre aufbewahrt werden. 3. **Buchungsunterlagen**: Alle Belege, die die Buchführung betreffen, wie Rechnungen, Quittungen und Kontoauszüge. 4. **Verträge**: Wichtige Verträge, wie Mietverträge, Arbeitsverträge und Lieferverträge, sollten ebenfalls in physischer Form aufbewahrt werden. 5. **Steuerunterlagen**: Dokumente, die für die Steuererklärung relevant sind, müssen in der Regel 10 Jahre aufbewahrt werden. 6. **Gesellschafterbeschlüsse**: Protokolle von Gesellschafterversammlungen und Beschlüssen. Die genauen Aufbewahrungsfristen können je nach Art des Dokuments variieren, daher ist es wichtig, sich über die spezifischen gesetzlichen Anforderungen zu informieren.

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