Gilt es als vollständige Geschäftsaufgabe in Deutschland, wenn ein spanisches Unternehmen seine Tätigkeit nur in Spanien fortsetzt?

Antwort

Nein, es handelt sich in diesem Fall nicht um eine vollständige Geschäftsaufgabe im Sinne des deutschen Steuerrechts, wenn lediglich die Tätigkeit in Deutschland eingestellt wird, das spanische Unternehmen aber seine unternehmerische Tätigkeit in Spanien fortführt. Eine vollständige Geschäftsaufgabe liegt nach deutschem Steuerrecht (§ 16 EStG, § 18 UStG) nur dann vor, wenn die unternehmerische Tätigkeit insgesamt und endgültig eingestellt wird. Wird lediglich die deutsche Betriebsstätte oder Niederlassung aufgegeben, während das Unternehmen im Ausland weiterbesteht, handelt es sich um eine Betriebsaufgabe oder Betriebsverlegung, aber nicht um eine vollständige Geschäftsaufgabe des Unternehmens insgesamt. Für steuerliche Zwecke in Deutschland ist dann zu prüfen, ob eine Betriebsaufgabe, eine Betriebsverlegung oder eine Betriebsveräußerung vorliegt. Die steuerlichen Folgen unterscheiden sich je nach Sachverhalt. Weitere Informationen findest du beispielsweise beim [Bundesministerium der Finanzen](https://www.bundesfinanzministerium.de/) oder bei der [IHK](https://www.ihk.de/).

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